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Bankbetriebslehre: Verbot von ungedeckten Leerverkäufen

Bisher konnten Investoren mit Wertpapieren, die sie gar nicht besaßen, auf fallende Börsenkurse spekulieren. Das soll künftig bei bestimmten Wertpapieren verboten sein. Dies haben der Bundestag und der Bundesrat am 9. Juli 2010 beschlossen. Doch Deutschland bleibt mit dieser Regel international isoliert.

Autor(en): Jürgen Muthig

Quelle: Ausgabe Nr.: 2010-09

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